Rechtssicherheit für Ihr Leben und Ihre Vermögensnachfolge
Erbrecht und Generationenberatung
Das Erbrecht betrifft zentrale Fragen des Lebens: Vermögen, Familie, Verantwortung und die Sicherung des eigenen Lebenswerks. Eine vorausschauende rechtliche Gestaltung schafft Klarheit, schützt Werte und verhindert spätere Konflikte.
Die Generationenberatung geht noch weiter. Denn Verantwortung übernehmen heißt auch, das eigene Leben im Alter abzusichern und zu gestalten – vorausschauend und frühzeitig. Generationenberatung sorgt deshalb, familiäre Strukturen aufgreifend, für ein selbstbestimmtes Alter und die Konfliktvermeidung für den Fall, dass Sie Verantwortung abgeben müssen.
Sollte es bereits zu einem Konflikt gekommen sein, unterstütze ich Sie selbstverständlich zielgerichtet bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Interessen.

Meine Leistungen im Erbrecht
Generationenberatung, Gestaltung und Vorsorge
- Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
- Nachfolgeplanung
- Pflichtteilsregelungen und Vermögensstrukturierung
- Elternunterhalt und Pflegeberatung
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Erbfall und Streitbeilegung
- Beratung von Erben und Pflichtteilsberechtigten
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Anfechtung von Testamenten
- Testamentsvollstreckung
Häufige Fragen zu Erbrecht und Generationenberatung
Sinnvoll ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, wenn Schwierigkeiten bei der ordnungsgemäßen Abwicklung des Erbfalls befürchtet werden, wenn die Abwicklung komplex und rechtlich anspruchsvoll ist (typischerweise bei umfangreicheren Nachlässen) oder auch, wenn Minderjährige davor geschützt werden sollen, mit ihrem Erbe nicht verantwortungsvoll umzugehen.
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist in keinem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Der Erblasser kann allerdings einen Testamentsvollstrecker ernennen, auch können sich die Miterben auf eine Person einigen, wenn eine Testamentsvollstreckung gewünscht ist.
Wichtig: Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann nur dann von den Erben durchgesetzt werden, wenn der Erblasser diese Einsetzung in seinem letzten Willen bereits vorgesehen hat.
Alle drei Themen betreffen die gleiche Frage: was geschieht, wenn ich selbst nicht in der Lage bin, über die Dinge in meinem Leben und über meine Person selbst zu entscheiden? Diese Frage betrifft nicht nur das Alter. Im Besonderen, wenn die Familie mit Kindern Zuwachs erhält, stellt sich die Frage: was geschieht, wenn mir etwas geschieht? Eine umfassende Vorsorge beinhaltet deshalb die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und ggf. eine Betreuungsverfügung.
Durch eine Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle, dass Sie sich nicht mehr äußern können, durchgeführt werden sollen. Dazu ist eine sehr detaillierte Ausarbeitung der Situationen erforderlich.
Mit einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für sie im Ernstfall rechtsgeschäftlich agieren soll. Mit einer Vollmacht können Sie eine bestimmte Person für bestimmte Geschäfte (oder auch für alle Geschäfte, sog. Generalvollmacht) bevollmächtigen. In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche zu einem bestimmten Betreuer äußern, dieser muss allerdings vom Gericht beauftragt werden und wird auch von diesem kontrolliert.
Die Generationenberatung setzt ganzheitlich an und berücksichtigt alle wesentlichen Themen der persönlichen Vorsorge. Die Situation des Mandanten wird daraufhin geprüft, welche rechtlichen, finanziellen und gesundheitlichen Aspekte wie geregelt werden müssen. Dabei kann man 4 Eckpfeiler der Beratung unterscheiden: die Frage nach den rechtlich notwendigen Vollmachten und Betreuungsverfügungen, den medizinisch sinnvollen Patientenverfügungen, den finanziellen Fragen in den Zeiten der Pflegebedürftigkeit und ggf. des Elternunterhalts und dem letzten Willen eines jeden Einzelnen, also die Frage nach einem Testament.
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts, das den Erben ausweist. Er ist dann erforderlich, wenn mein Gegenüber einen Nachweis darüber benötigt, dass man Erbe ist, und man dies nicht durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag nachweisen kann. Banken und Versicherungen verlangen beispielsweise stets einen solchen Erbnachweis.
Besteht keine Verfügung von Todes wegen, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Erben sog. „erster Ordnung“ und damit prioritär sind die Abkömmlinge des Verstorbenen, also insbesondere die Kinder. Der Ehepartner erbt daneben einen gesetzlichen Anteil, dessen Höhe vom Güterstand abhängt. Im Falle einer Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner neben Kindern regelmäßig die Hälfte des Nachlasses.
Sind keine Kinder vorhanden, treten die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Geschwister) an deren Stelle.
Das gesetzliche Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Kinder und Ehepartner, unter Umständen auch die Eltern. Das Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegen die Erben ausgestaltet.
Ein Testament kann in Deutschland wirksam handschriftlich errichtet werden (§ 2247 BGB), solange der Erblasser geschäftsfähig ist. Eine notarielle Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Ein Erbvertrag hingegen muss zwingend notariell beurkundet werden (§ 2276 BGB).
Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen. Der Erblasser verfügt hierbei alleine über sein Vermögen und schreibt seinen letzten Willen nieder.
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Personen, dem Erblasser und dem Erben. Ein Erbvertrag ist im Gegensatz zu einem Testament schwer zu ändern und dadurch bindender. Denn hinsichtlich jeder Änderung des Vertrags müssen sich Erblasser und Erbe einig sein. Ein Testament hingegen kann alleine durch eine neue Niederschrift des Erblassers geändert werden.
Ein Erbvertrag ist sinnvoll, wenn Regelungen unwiderrufbar getroffen werden sollen, bspw. die Absicherung eines Partners, bei Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolgen oder der Vereinbarung von Pflegeleistungen gegen Erbe.
Ihr nächster Schritt
Jede Vermögens- und Familiensituation ist einzigartig. Deshalb nehme ich mir Zeit für eine sorgfältige Analyse Ihrer Ziele und Rahmenbedingungen. Auf dieser Grundlage entwickle ich tragfähige Lösungen – transparent, effizient und zukunftssicher.
Ob Sie vorsorgen möchten oder sich bereits mit einem Erbfall konfrontiert sehen: Eine frühzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit und hilft, Konflikte zu vermeiden. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch – ich unterstütze Sie kompetent und engagiert.
