Rechtssicherheit in sensiblen Lebenssituationen
Familienrecht
Familienrechtliche Fragen entstehen häufig in emotional fordernden Lebensphasen. Ob Trennung, Scheidung oder Regelungen zum Unterhalt und Sorgerecht – wenn es um die eigene Zukunft oder die Zukunft der Kinder geht, ist eine klare, maßgeschneiderte und empathische rechtliche Begleitung wichtig.
Gleiches gilt für Fragen rund um einen Ehe- oder Partnervertrag. Denn schließlich sollen die dort zu treffenden Regelungen Konflikte im Ernstfall verhindern.
Ich unterstütze Sie bei Ihrem Weg kompetent, diskret und lösungsorientiert. Mein Ziel ist es, Ihnen in allen Situationen rund um Familie und Partnerschaft Orientierung zu geben, Konflikte zu reduzieren und rechtliche Sicherheit für Ihre Zukunft zu schaffen.

Meine Leistungen im Familienrecht
Trennung und Scheidung
Ich begleite Sie im gesamten Trennungs- und Scheidungsprozess und setze mich für faire, tragfähige Lösungen ein.
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Beratung zur Trennung und Scheidung
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Durchführung von Scheidungsverfahren
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Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
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Regelungen zur Ehewohnung und zum Hausrat
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Versorgungsausgleich
Unterhalt und Kindschaftsrecht
Wenn Kinder betroffen sind, stehen deren Wohl und stabile Lösungen im Mittelpunkt.
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Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
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Sorgerecht und Umgangsrecht
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Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung
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Vertretung in gerichtlichen Verfahren
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Wenn Kinder betroffen sind, stehen deren Wohl und stabile Lösungen im Mittelpunkt.
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Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
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Sorgerecht und Umgangsrecht
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Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung
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Vertretung in gerichtlichen Verfahren
Häufige Fragen zum Familienrecht
Ein Ehevertrag ist sehr oft sinnvoll und dient nicht nur dazu, großen Vermögensunterschieden Rechnung zu tragen. Typische Lebensverhältnisse, in denen ein Ehevertrag geschlossen werden sollte, sind:
- Ein Partner ist selbständig oder besitzt nennenswerte Anteile an einem Unternehmen
- Stark unterschiedliche Vermögen oder Einkommen
- Patchworkfamilien und Kinder aus früheren Beziehungen
- Geplante Rollenverteilung – z.B. bleibt ein Partner zu Hause
- Internationale Ehen oder Umzug ins Ausland
Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen. Er bietet vielmehr die wertvolle Möglichkeit, sich bereits im Vorhinein Gedanken über mögliche Lebenssituationen und Entwicklungen zu machen, die man anfangs nicht unbedingt im Focus hat.
Ja – ein Ehevertrag kann jederzeit, also auch nach einer Heirat, geschlossen werden. Wesentliche Lebensumstände können sich während der Ehe ändern. Kinder treten ins Leben, ein Ehepartner erbt eine größere Summe, die Rollenaufteilung bei der Kinderbetreuung ändert sich, die Eheleute möchten sich gegenseitig für Krisenzeiten absichern oder man plant einen dauerhaften Umzug ins Ausland: viele Umstände können sich während einer Ehe ändern, die eine vertragliche Regelung sinnvoll mache
Ja, Unterhaltsfragen lassen sich grundsätzlich außergerichtlich klären, soweit die beteiligten Personen, also Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter, sich einig über die Höhe und die Zahlungsmodalitäten sind. Gerne unterstütze ich Sie dabei, Einvernehmen zu erzielen und so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Selbstverständlich begleite ich Sie aber auch, wenn eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich wird.
Jedes Kind, das schulpflichtig ist oder sich noch in der Ausbildung befindet, ist bis zum 27. Lebensjahr gegenüber seinen Eltern unterhaltsberechtigt.
Grundsätzlich gilt, dass der Elternteil, bei dem das Kind wohnt und von dem das Kind betreut wird, seiner Unterhaltspflicht durch diese Betreuung nachkommt (sog. „Betreuungsunterhalt“). Der jeweils andere Elternteil zahlt sog. „Barunterhalt“.
Die Berechnung des Barunterhalts erfolgt regelmäßig anhand der sog. Düsseldorfer Tabelle, in der für bestimmte Einkommen bestimmte Unterhaltssätze unter Berücksichtigung des Kindesalters festgesetzt sind.
Im Falle des sog. Wechselmodells sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Die Einkünfte der Eltern werden in diesem Fall zusammengerechnet. Daraus ergibt sich die Höhe der Unterhaltszahlungen, wobei der Besserverdienende gegebenenfalls einen Ausgleich zahlen muss.
Die Kosten für eine Beratung im Familienrecht richten sich gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem jeweiligen Streitwert. Eine Erstberatung beträgt jedoch maximal 190,- EUR zzgl. Mehrwertsteuer, die oftmals von den Rechtsschutzversicherungen getragen werden. Bei Mandatierung können diese Kosten angerechnet werden. Zudem können Sie, sollten Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Bei Fragen zu den Kosten, die Sie erwarten, wenden Sie sich gerne an mich.
Grundsätzlich üben beide Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam aus. D.h., dass alle wesentlichen Entscheidungen das Kind betreffend gemeinsam getroffen werden müssen. Es ist jedoch möglich, bestimmte Alltagsentscheidungen dem Elternteil zu überlassen, bei dem das Kind lebt.
Lediglich im Fall einer ansonsten drohenden Kindswohlgefährdung wird einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Diese Entscheidung ist allerdings gerichtlich durchzusetzen und an hohe Voraussetzungen gebunden.
Grundsätzlich ist eine einvernehmliche Regelung darüber, wie und in welchem Umfang sich die Eltern um ihre Kinder kümmern, immer vorzuziehen. Ich unterstütze Sie dabei, eine Regelung zu finden, die im Besonderen Ihren Kindern größtmöglichen Schutz und größtmögliche Kontinuität bringt. Sollte eine solche Regelung nicht gefunden werden können, begleite ich Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung.
Eine Scheidung setzt eine gewisse Zeit der Trennung voraus, an die im Anschluss das Gericht auf Antrag die Scheidung ausspricht.
Soweit sich die Partner über die Scheidung einig sind, genügt ein Trennungsjahr. Willigt ein Ehepartner nicht in die Scheidung ein, so müssen im Höchstfall 3 Trennungsjahre eingehalten werden, bevor die Scheidung vor Gericht durchgeführt werden kann.
Wichtig ist, dass die Trennung räumlich und inhaltlich, im Besonderen finanziell, erfolgen muss. D.h., dass die Partner entweder getrennte Wohnungen beziehen, oder aber eine klare Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung vornehmen, bspw. durch eine Zuteilung der Räume. Die inhaltliche Trennung beinhaltet unter anderem die Trennung der Konten und der finanziellen Belange, soweit möglich. Dies umfasst auch Einkäufe des täglichen Bedarfs.
Gemeinsam mit dem Antrag auf Scheidung werden auch die sog. Folgesachen dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt. Diese betreffen Unterhaltsansprüche, Fragen der Vermögensaufteilung und/oder des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs und schließlich auch Kindschaftsangelegenheiten, im Besonderen die Frage nach einer Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts im Falle minderjähriger Kinder.
Sie sollten sich in jedem Fall an einen Anwalt für Familienrecht wenden, wenn sich eine Trennung abzeichnet oder Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung entstehen.
Doch auch dann, wenn Sie planen zu heiraten oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Dieser wird anhand Ihrer Lebenssituation besprechen, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist oder nicht.
In beiden Fällen ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Während der Ehe sind die Eheleute verpflichtet, nach ihren jeweiligen Möglichkeiten zum Familienunterhalt beizutragen. Dies kann in Form von Einkommen und Einkünften, der Kinderbetreuung, der Haushaltsführung u.a. erfolgen.
Im Falle einer Trennung hat der finanziell bedürftige Ehepartner dem jeweils anderen gegenüber Anspruch auf Unterhalt, soweit dieser leistungsfähig ist. Dieser sog. Trennungsunterhalt soll sicherstellen, dass der Ehepartner, der möglicherweise aufgrund familiärer Verpflichtungen während der Ehezeit Einkommenseinbußen erlitten hat, sich auf die neue Situation einstellen kann. Der während der Ehe gepflegte Lebensstandard soll dabei wenn möglich erhalten bleiben.
Nach der Ehe hingegen ist jeder Ehepartner dazu verpflichtet, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Hat der Ex-Partner jedoch nicht die Möglichkeit, (voll) arbeiten zu gehen oder sonst für seinen Unterhalt zu sorgen, so besteht in Abhängigkeit von Ehedauer und Bedürftigkeit Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Die Hauptfälle sind: Kinderbetreuung, Alter und Krankheit oder auch deutliche Einkommensunterschiede, die einen sog. Aufstockungsunterhalt rechtfertigen.
