Rechtssicherheit in sensiblen Lebenssituationen
Familienrecht
Familienrechtliche Fragen entstehen häufig in sehr persönlichen und emotional belastenden Lebensphasen. Ob Trennung, Scheidung oder Regelungen zum Unterhalt und Sorgerecht – wenn es um die persönliche Zukunft oder die Zukunft der Kinder geht, ist eine klare, maßgeschneiderte und einfühlsame rechtliche Begleitung wichtig.
Gleiches gilt für Fragen rund um einen Ehe- oder Partnervertrag. Denn schließlich sollen die dort zu treffenden Regelungen Konflikte im Ernstfall verhindern.
Als Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht unterstütze ich Sie kompetent, diskret und lösungsorientiert. Mein Ziel ist es, Ihnen in allen Situationen rund um Familie und Partnerschaft Orientierung zu geben, Konflikte zu reduzieren und rechtliche Sicherheit für Ihre Zukunft zu schaffen.

Meine Leistungen im Familienrecht
Trennung und Scheidung
Ich begleite Sie im gesamten Trennungs- und Scheidungsprozess und setze mich für faire, tragfähige Lösungen ein.
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Beratung zur Trennung und Scheidung
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Durchführung von Scheidungsverfahren
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Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
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Regelungen zur Ehewohnung und zum Hausrat
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Versorgungsausgleich
Unterhalt und Kindschaftsrecht
Wenn Kinder betroffen sind, stehen deren Wohl und stabile Lösungen im Mittelpunkt.
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Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
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Sorgerecht und Umgangsrecht
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Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung
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Vertretung in gerichtlichen Verfahren
Eheverträge und vorsorgende Regelungen
Frühzeitige vertragliche Regelungen schaffen Klarheit und können spätere Konflikte vermeiden.
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Gestaltung von Eheverträgen
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Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Vermögensschutz, auch für Selbständige und Unternehmer
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Individuelle Regelungen für Patchwork-Familien
Häufige Fragen zum Familienrecht
Sie sollten sich in jedem Fall an einen Anwalt für Familienrecht wenden, wenn sich eine Trennung abzeichnet oder Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung entstehen.
Doch auch dann, wenn Sie planen zu heiraten oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Dieser wird anhand Ihrer Lebenssituation besprechen, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist oder nicht.
In beiden Fällen ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Eine Scheidung setzt eine gewisse Zeit der Trennung sowie eine gerichtliche Entscheidung voraus.
Soweit sich die Partner über die Scheidung einig sind, genügt ein Trennungsjahr. Willigt ein Ehepartner nicht in die Scheidung ein, so müssen im Höchstfall 3 Trennungsjahre eingehalten werden, bevor die Scheidung vor Gericht beantragt werden kann.
Gemeinsam mit dem Antrag auf Scheidung werden auch die sog. Folgesachen dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt. Diese betreffen Unterhaltsansprüche, Fragen der Vermögensaufteilung und des Zugewinnausgleichs, Vorsorgeansprüche und schließlich auch Kindschaftsangelegenheiten, im Besonderen die Frage nach einer Aufteilung des Sorgerechts im Falle minderjähriger Kinder.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder können individuell nach Stundensätzen vereinbart werden. Die Kosten für eine sogenannte Erstberatung werden oftmals von den Rechtsschutzversicherungen übernommen. Sollten Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um die anwaltlichen Gebühren zu tragen, unterstütze ich Sie gerne dabei, staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Bei Fragen zu den Kosten, die Sie erwarten, wenden Sie sich gerne an mich.
Grundsätzlich üben beide Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam aus. D.h., dass alle wesentlichen Entscheidungen das Kind betreffend gemeinsam getroffen werden müssen. Es ist jedoch möglich, bestimmte Alltagsentscheidungen dem Elternteil zu überlassen, bei dem das Kind lebt.
Lediglich im Fall einer ansonsten drohenden Kindswohlgefährdung wird einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Diese Entscheidung ist allerdings gerichtlich durchzusetzen und an hohe Voraussetzungen gebunden.
Grundsätzlich ist eine einvernehmliche Regelung darüber, wie und in welchem Umfang sich die Eltern um ihre Kinder kümmern, immer vorzuziehen. Ich unterstütze Sie dabei, eine Regelung zu finden, die im Besonderen Ihren Kindern größtmöglichen Schutz und größtmögliche Kontinuität bringt. Sollte eine solche Regelung nicht gefunden werden können, begleite ich Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung.
Die Berechnung erfolgt in der Regel anhand der sog. Düsseldorfer Tabelle, in der für bestimmte Einkommensklassen bestimmte Unterhaltssätze festgesetzt sind. Auch das Alter des Kindes und die Lebenssituationen der Unterhaltsberechtigten können eine Rolle spielen. Gerne berechne ich im Bedarfsfall Unterhaltsansprüche.
Ja, Unterhaltsfragen lassen sich grundsätzlich außergerichtlich klären, soweit die beteiligten Personen, also Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter, sich einig über die Höhe und die Zahlungsmodalitäten sind. Gerne unterstütze ich Sie dabei, Einvernehmen zu erzielen und so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Selbstverständlich begleite ich Sie aber auch, wenn eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich wird.
Ja – ein Ehevertrag kann jederzeit, also auch nach einer Heirat, geschlossen werden. Wesentliche Lebensumstände können sich während der Ehe ändern. Kinder treten ins Leben, ein Ehepartner erbt eine größere Summe, die Rollenaufteilung bei der Kinderbetreuung ändert sich, die Eheleute möchten sich gegenseitig für Krisenzeiten absichern oder man plant einen dauerhaften Umzug ins Ausland: viele Umstände können sich während einer Ehe ändern, die eine vertragliche Regelung sinnvoll mache
Ein Ehevertrag ist sehr oft sinnvoll und dient nicht nur dazu, großen Vermögensunterschieden Rechnung zu tragen. Typische Lebensverhältnisse, in denen ein Ehevertrag geschlossen werden sollte, sind:
- Ein Partner ist selbständig oder besitzt nennenswerte Anteile an einem Unternehmen
- Stark unterschiedliche Vermögen oder Einkommen
- Patchworkfamilien und Kinder aus früheren Beziehungen
- Geplante Rollenverteilung – z.B. bleibt ein Partner zu Hause
- Internationale Ehen oder Umzug ins Ausland
Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen. Er bietet vielmehr die wertvolle Möglichkeit, sich bereits im Vorhinein Gedanken über mögliche Lebenssituationen und Entwicklungen zu machen, die man anfangs nicht unbedingt im Focus hat.
Ihr nächster Schritt
Ob Sie sich aktuell in einer Konfliktsituation befinden oder vorsorglich Regelungen treffen möchten: Eine frühzeitige rechtliche Beratung verschafft Klarheit und Handlungssicherheit.
Vereinbaren Sie gern ein persönliches Beratungsgespräch – ich begleite Sie zuverlässig durch diese anspruchsvolle Phase.
