Rechtssicherheit für Ihr gesellschaftliches Engagement
Vereins- und Stiftungsrecht
Ob Verein, Stiftung oder gemeinnützige Organisation – rechtliche Stabilität ist die Grundlage für nachhaltiges Wirken. Im Vereins- und Stiftungsrecht berate und begleite ich Sie umfassend und persönlich. Dabei verbinde ich juristische Präzision mit praxisnahen Lösungen, damit Sie sich auf Ihre Ziele und Ihr Engagement konzentrieren können.
Gemeinnützigkeit bedeutet Engagement und Investment. Damit Ihr Invest optimal wirkt, nehme ich mir Zeit, Ihre Ziele zu verstehen und mit Ihnen zu formulieren. Wir klären, welche Schritte für die Umsetzung notwendig und sinnvoll sind. Darauf aufbauend entwickle ich tragfähige Lösungen für Sie und Ihre Organisation – transparent, effizient und vorausschauend. Damit Sie sich auf Ihr Engagement konzentrieren können.

Meine Leistungen im Vereins- und Stiftungsrecht
Vereinsrecht
Ich unterstütze Sie bei allen Fragen rund um Ihren Verein, der Errichtung, organisatorischen Fragen und dem Alltagsgeschäft:
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Gründung und rechtssichere Satzungsgestaltung
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Beratung zur Gemeinnützigkeit und zum Steuerstatus
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Rechtliche Fragen zu Mitgliederversammlungen und Vorstandshaftung
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Begleitung bei Satzungsänderungen und Umstrukturierungen
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Konfliktlösung und rechtliche Unterstützung bei vereinsinternen Streitigkeiten
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Beratung zur Auflösung und Liquidation von Vereinen
Stiftungsrecht
Ich begleite Sie bei allen Fragen rund um Errichtung, Organisation und Alltagsgeschäft Ihrer Stiftung. Gemeinsam beantworten wir, ob und wie Sie sinnvoll stiften können.
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Errichtung, Anerkennung und Gestaltung der Stiftungssatzung
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Beratung zu Stiftungszweck, Zustiftungen und Vermögensverwaltung
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Begleitung bei Änderungen, Umstrukturierungen und Stiftungsumwandlungen
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Beratung zu Compliance- und Aufsichtsthemen
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Haftungsfragen von Organmitgliedern
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Unterstützung bei Auflösung und Liquidation von Stiftungen
Häufige Fragen zum Vereins- und Stiftungsrecht
Bei internen Konflikten ist eine rechtliche Begleitung sinnvoll, um Lösungen zu finden und die Handlungsfähigkeit des Vereins zu erhalten.
Ja, Satzungsänderungen sind möglich, müssen jedoch formale und gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Für die Gründung einer Stiftung sind ein Stiftungszweck, ein Stiftungskapital und eine Satzung erforderlich. Zudem muss die Stiftung von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Vorstands- und Organmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen persönlich haften. Eine rechtliche Beratung hilft, Risiken zu minimieren.
Wichtig sind eine rechtssichere Satzung, die Abstimmung mit dem Finanzamt zur Gemeinnützigkeit sowie die ordnungsgemäße Eintragung ins Vereinsregister.
Sinnvoll ist anwaltliche Beratung bereits bei der Gründung, bei Satzungsänderungen, bei Haftungsfragen des Vorstands oder bei Konflikten innerhalb der Organisation.
Das Vereins- und Stiftungsrecht umfasst alle rechtlichen Vorschriften zur Gründung, Organisation, Haftung und Auflösung von Vereinen und Stiftungen.
Ihr nächster Schritt
Ob Sie einen Verein gründen, Ihre Satzung überarbeiten oder eine Stiftung rechtssicher aufstellen möchten: Eine frühzeitige rechtliche Beratung im Vereins- und Stiftungsrecht schafft Klarheit und verlässliche Strukturen.
Vereinbaren Sie gern ein persönliches Beratungsgespräch – ich begleite Sie kompetent und praxisnah bei allen rechtlichen Fragen rund um Verein und Stiftung.
