Ja, Unterhaltsfragen lassen sich grundsätzlich außergerichtlich klären, soweit die beteiligten Personen, also Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter, sich einig über die Höhe und die Zahlungsmodalitäten sind. Gerne unterstütze ich Sie dabei, Einvernehmen zu erzielen und so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Selbstverständlich begleite ich Sie aber auch, wenn eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich wird.