Die Generationenberatung setzt ganzheitlich an und berücksichtigt alle wesentlichen Themen der persönlichen Vorsorge. Die Situation des Mandanten wird daraufhin geprüft, welche rechtlichen, finanziellen und gesundheitlichen Aspekte wie geregelt werden müssen. Dabei kann man 4 Eckpfeiler der Beratung unterscheiden: die Frage nach den rechtlich notwendigen Vollmachten und Betreuungsverfügungen, den medizinisch sinnvollen Patientenverfügungen, den finanziellen Fragen in den Zeiten der Pflegebedürftigkeit und ggf. des Elternunterhalts und dem letzten Willen eines jeden Einzelnen, also die Frage nach einem Testament.