Alle drei Themen betreffen die gleiche Frage: was geschieht, wenn ich selbst nicht in der Lage bin, über die Dinge in meinem Leben und über meine Person selbst zu entscheiden? Diese Frage betrifft nicht nur das Alter. Im Besonderen, wenn die Familie mit Kindern Zuwachs erhält, stellt sich die Frage: was geschieht, wenn mir etwas geschieht? Eine umfassende Vorsorge beinhaltet deshalb die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und ggf. eine Betreuungsverfügung. 

Durch eine Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle, dass Sie sich nicht mehr äußern können, durchgeführt werden sollen. Dazu ist eine sehr detaillierte Ausarbeitung der Situationen erforderlich.

Mit einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für sie im Ernstfall rechtsgeschäftlich agieren soll. Mit einer Vollmacht können Sie eine bestimmte Person für bestimmte Geschäfte (oder auch für alle Geschäfte, sog. Generalvollmacht) bevollmächtigen. In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche zu einem bestimmten Betreuer äußern, dieser muss allerdings vom Gericht beauftragt werden und wird auch von diesem kontrolliert.