Die Kosten für eine Beratung im Familienrecht richten sich gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem jeweiligen Streitwert. Eine Erstberatung beträgt jedoch maximal 190,- EUR zzgl. Mehrwertsteuer, die oftmals von den Rechtsschutzversicherungen getragen werden. Bei Mandatierung können diese Kosten angerechnet werden. Zudem können Sie, sollten Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Bei Fragen zu den Kosten, die Sie erwarten, wenden Sie sich gerne an mich.
