Grundsätzlich üben beide Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam aus. D.h., dass alle wesentlichen Entscheidungen das Kind betreffend gemeinsam getroffen werden müssen. Es ist jedoch möglich, bestimmte Alltagsentscheidungen dem Elternteil zu überlassen, bei dem das Kind lebt.  

Lediglich im Fall einer ansonsten drohenden Kindswohlgefährdung wird einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Diese Entscheidung ist allerdings gerichtlich durchzusetzen und an hohe Voraussetzungen gebunden. 

Grundsätzlich ist eine einvernehmliche Regelung darüber, wie und in welchem Umfang sich die Eltern um ihre Kinder kümmern, immer vorzuziehen. Ich unterstütze Sie dabei, eine Regelung zu finden, die im Besonderen Ihren Kindern größtmöglichen Schutz und größtmögliche Kontinuität bringt. Sollte eine solche Regelung nicht gefunden werden können, begleite ich Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung.